In seinem Buch "Briefe an Olga - Betrachtungen aus dem Gefängnis" schreibt Vaclav Havel :
„Unser Handeln ist immer in gewissem Maße von Verantwortung durchleuchtet. Das Wesen dieser Verantwortung bildet die dauernde Spannung zwischen unserem ‚ich’ als dem Subjekt unseres Handelns und der Erfahrung von etwas außerhalb von uns – irgendeines ‚Gesetzes’ oder eines Richterstuhls, die unser Handeln richten, irgendeines ‚untersuchenden Auges’, das man nicht belügen kann, weil es alles sieht und sich alles gut merkt, einer unendlich weisen und gerechten Instanz, die imstande ist, die allersubtilsten unserer Entscheidungen und Motivationen zu verfolgen, die allein sie völlig verstehen und endgültig beurteilen kann und deren ‚unwiderrufliche’ Haltung für uns aus irgendeinem Grunde größere Bedeutung hat als alles andere auf der Welt.“
Die Verantwortung der öffentlichen Hand könnte man davon abgeleitet als eine dreifache Relation zwischen Normen (legistische, gesellschaftliche, moralische,..) Subjekten (Individuen, Organisationen) und Objekten (Schutzgüter, Werte, ..) verstehen.
Bezogen auf die öffentliche Beschaffung wird diese Relation erkennbar in:
- den rechtlichen Rahmenbedingungen (Internationale Abkommen, Richtlinien der EK, nationale Gesetze, Verträge, etc..),
- den Werten bzw. Schutzgütern für die Verantwortung übernommen wird und
- den Individuen in den verschiedensten Entscheidungsebenen, die durch ihre konkreten Handlungen und Entscheidungen am Prozess und letztendlich am Ergebnis beteiligt sind.